Wenn man in seiner Mobilität durch Alter oder Krankheit eingeschränkt ist, kann ein Sitz-, Hub-, Plattform- oder Senkrechtliftnotwendig sein. Nur mit einem solchen Lift kann man dann nämlich Treppen noch überwinden. Wie hoch die treppenliftkosten krankenkasse ausfallen und was es an Zuschuss maximal geben kann, zeigen wir in dem nachfolgenden Artikel auf.
Voraussetzungen für treppenlift kosten krankenkasse
Je nachdem in welchem Umfang die Mobilität eingeschränkt ist, kann ein Sitz-, Hub-, Plattform- oder Senkrechtlift notwendig sein. Ein solcher Lift ist je nach Modell mit hohen Kosten in der Anschaffung und für die Montage verbunden. Doch bei den Kosten kann man Hilfe bekommen, nämlich durch die treppenlift kosten krankenkasse. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nur dann kann es nämlich zu einem Kostenzuschuss durch die Krankenkasse kommen. Die erste Voraussetzung die erfüllt sein muss, ist das Vorhandensein von einem Pflegegrad. Nur mit einem Pflegegrad ist überhaupt mit einem Zuschuss durch die Krankenkasse zu rechnen. Zudem muss der Lift zur Verbesserung vom Wohnumfeld notwendig sein. Generell werden die Voraussetzungen durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft.
Höhe vom Zuschuss bei treppenlift kosten krankenkasse
Wie hoch der Zuschuss bei treppenlift kosten krankenkasse ausfällt, ist immer vom Einzelfall abhängig. Grundsätzlich erfolgt keine Übernahme der Kosten zu 100 Prozent. Das bedeutet man hat immer einen Selbstbehalt, den man selbstständig finanzieren muss. Maximal ist ein Zuschuss von 4000 Euro möglich. Wobei diese Summe steigen kann, wenn zum beide Eheleute über einen Pflegegrad verfügen oder sogar mehrere Menschen mit einem Pflegegrad zusammenleben. In solchen Fällen kann der Zuschuss für einen Lift durch die Krankenkasse auf 8000 und sogar auf bis zu 16.000 Euro anwachsen. Wobei auch in diesem Zusamemnhang wieder gilt, das es nicht zu einer vollständigen Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse kommt. Hinsichtlich dem Eigenanteil, so gibt es hier verschiedene Regelungen. Grundsätzlich liegt der Eigenanteil in der Regel bei 10 Prozent. Auch darf der Eigenanteil die Hälfte der monatlichen Bruttoeinkünfte nicht übersteigen. Verfügen betroffene Menschen über kein eigenes Einkommen, so entfällt der Eigenanteil. In einem solchen Fall werden die Kosten für den Lift vollständig übernommen.
Weitere Möglichkeit neben treppenlift kosten krankenkasse
Sind die Kosten für einen Treppenlift hoch und möchte man möglichst keinen Eigenanteil, so gibt es neben der Krankenkasse noch weitere Möglichkeiten für einen Zuschuss. So gibt es hier Abseits der treppenlift kosten krankenkasse, ein Förderprogramm durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). So bietet die ein Förderprogramm für altersgerechtesUmbauen an. Mit diesem Förderprogramm kann man einen Zuschuss von bis zu 5000 Euro erhalten. Alternativ bietet die KfWauch Darlehn für den altersgerechten Umbau an, hier sind bis zu 50.000 Euro möglich. Wird der Lift durch einen Unfall aufgrund von Fremdverschulden notwendig, so kann es hier zu einer Kostenübernahme durch die Haftpflichtversicherung kommen. Diese trägt die Kosten in der Regel selbstständig. Wie man anhand von diesen Beispielen erkennen kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten von Zuschüssen und Kostenübernahmen, neben der treppenlift kosten krankenkasse.